Ein interessantes Urteil zu Rail & Fly – gut kommentiert im LawBlog. Der Reiseveranstalter haftet für das Zuspätkommen der Bahn.
Also … ich fahre eigentlich gerne Zug. Aber mit noch mehr Puffer als die Klägerin. Denn wer will schon von der Bahn tatsächlich abhängig sein. Die Reiseveranstalter sicher auch nicht. Ich denke, sie werden sich nach diesem Urteil wappnen und ein Blick in Hinweise und Kleingedrucktes wird es uns dann zeigen.