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Was von dem, was gesagt wird, ist wahr?

In dem gestrigen Kommentar der Faznet wird über die Änderungswünsche von CDU und FDP zum Thema Steuerhinterziehung berichtet. Eine strafbefreiende Selbstanzeige soll auf kleinere Beträge beschränkt werden. Soso.

Am 15. Mai 2010 hat die Faznet auch schonmal zu dem Thema berichtet. Ehrlich … ich kann mit dem Artikel nichts anfangen. Liegt das jetzt an der Faz oder an den Pressesprechern oder an den Politikern selber? Wissen sie nicht, worüber sie reden, oder tun sie nur so?

Die drei “Neuerungs”-Punkte, die im 2010-er Artikel genannt werden … davon ist Manches gar nicht so neu.

Zu Erstens: „Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart.“ Ähm ja … das war schon immer so, seit es die Möglichkeit der Selbstanzeige gibt. Wird bei den sich an eine Anzeige anschließenden Untersuchungen des Finanzamtes festgestellt, dass hier nur ein Teil offenbart wurde, dann ist die Strafbefreiung futsch. Also mir ist das nicht neu.

Zu Zweitens: “soll der Zeitpunkt für strafbefreiende Selbstanzeigen eingeschränkt werden.” Ja, das war tatsächlich neu. Ist aber nicht unumstritten. Schließlich ist eine Betriebsprüfung im Grunde kein Ergebnis von entdeckter oder vermuteter Steuerhinterziehung; sondern oft eine reine Routinehandlung bzw. dient sie für das Finanzamt auch der Aufklärung komplizierter Sachverhalte.

Zu Drittens: “„Dem Steuerhinterzieher darf durch seine Hinterziehungsstrategie gegenüber einem bloß säumigen Steuerpflichtigen, der eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben hat, kein wirtschaftlicher Vorteil entstehen“, mahnen Union und FDP.” … Hä? Haben Union und FDP keine Berater, die sich mit Steuern auskennen, oder war das Wählerpotentialhascherei? Wie polemisch ist das denn? Und wie unrichtig zudem!
Denn … wer seine Einkünfte korrekt anmeldet und dann aber seine Steuern zu spät zahlt, entrichtet Zinsen. Und wer sie gar nicht erst anmeldet und damit hinterzieht, der entrichtet genau die gleichen Zinsen. Oft ist es sogar so, dass trotz einvernehmlicher Niederschlagung eines Strafverfahrens Hinterziehungszinsen nach § 235 AO gezahlt werden müssen. Und das sind mehr Zinsen normale Steuerzinsen. Aus dem einfachen Grund nämlich: “allgemeine” Zinsen nach § 233a AO entstehen erst nach Ablauf von 15 Monaten nach Jahresende. Hinterziehungszinsen beginnen quasi gleich. Es werden also viele Monate mehr verzinst. Insofern ist es mir völlig neu, dass sich eine Hinterziehung mit anschließender Selbstanzeige lohnt. Die Einkünfte gleich richtig anzumelden ist in jedem Fall die preiswertere Variante von Beidem aus dieser Sicht.

Ich muss sagen, ich hab von den Falschinformationen und Halbwahrheiten langsam die Nase voll. Und ich finde es auch kontraproduktiv, den Menschen noch zu suggerieren, dass sich Hinterziehung in Kombination mit Selbstanzeige lohnt. Da kommt nämlich schnell die Meinung auf, wozu noch Einkünfte gleich anmelden und was die anderen machen, kann ich schon lange. Wie sinnig.

Es sei denn, liebe Regierungsparteien, es steckt ein Plan dahinter, den ich noch nicht durchschaut habe.

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